Strom- und Hafenbau setzte zusätzlich 45 IMI aus dem Arbeitserziehungslager Langer Morgen ein

Neben den 118 italienischen Militärinternierten, die von Strom- und Hafenbau als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, wurden auch noch 45 Gefangenen IMIs aus dem Arbeitserziehungslager Langer Morgen vom Unternehmen im Hamburger Hafen ausgebeutet. Ein Schreiben zur Beförderung das Amtsgehilfen Carl Rausch vom 23. Mai 1944 aus der Baggereiabteilung belegt: „In der Zeit vom 15.10.43 bis 15.1.44 wurden bei der BA 45 militärinternierte Italiener beschäftigt, und seit dem 11.4.44 stehen BA 15 Sowjet-Kriegsgefangene zur Verfügung.“

Strom- und Hafenbau war nicht das einzige Unternehmen aus dem Hafen, die die Gefangenen aus dem AEL Langer Morgen einsetzte, wie Martin Reiter schreibt:

  • Blohm & Voss KG, Schiffbau
  • Howaldtswerke AG, sowohl auf der Schiffswerft wie in der MAN-Maschinenfabrik
  • H.C. Stülcken Sohn, Schiffswerft, Maschinenfabrik und Kesselschmiede
  • Deutsche Erdöl-AG, Erdölwerke Wilhelmsburg
  • Rhenania Ossag Mineralölwerke AG (Deutsche Shell)
  • Oelwerke Julius Schindler GmbH (heute H&R AG)
  • Hamburgische Electricitäts-Werke AG(HEW)

„Das Arbeitserziehungslager Langer Morgen bestand zwischen April 1943 und März 1945 diente es der Disziplinierung von Arbeitskräften, insbesondere der seit 1941 verstärkt eingesetzten Zwangsarbeiter, und der öffentlichen Abschreckung. Die Grundlage geht zurück auf mehrere Erlasse des Reichsführers SS Heinrich Himmler, insbesondere auf den so genannten Himmler-Erlass vom 28. Mai 1941. Es unterstand im Unterschied zu den Konzentrationslagern der regionalen Gestapoleitstelle (Staatspolizeileitstelle Hamburg).

Die Verhängung einer sogenannten Arbeitserziehungshaft erfolgte nicht durch ein Gerichtsurteil, sondern konnte kurzfristig bei „Nichterfüllung der Arbeitsnorm, Renitenz am Arbeitsplatz, fortgesetzter Verspätungen oder Betriebsbummelei“ durch Polizeianweisung der Gestapo angeordnet werden. Für die Betriebe war es vorteilhaft, dass sie unliebsame Arbeiter einfach bei der lokalen Gestapoleitstelle melden konnten und vor allem gingen ihnen die raren Arbeitskräfte in Kriegszeiten nicht verloren. Die Gefangenen wurden entweder zurück an seinen vorherigen Arbeitsplatz verwiesen oder, wenn der „Erziehungszweck“ als nicht erreicht galt, in das KZ Neuengammeüberstellt.

Die Haftbedingungen galten als katastrophal, die Ernährung war unzureichend und Misshandlungen an der Tagesordnung.„ (Wikipedia)

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