NS-Zwangsarbeit bei Strom- und Hafenbau ab 1940 die Regel

Im Hamburger Hafen, in der Werftindustrie und der Seeschifffahrt wurden zehntausende Zwangsarbeiter in der NS-Zeit nach 1939 eingesetzt. Die Map von der Web-Seite www.zwangsarbeit-in-hamburg.de vermitttelt ein Bild, dass der Hafen ein regionales Zentrum beim Einsatz von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern war.

Einsatz von Zwangsarbeitern durch Strom- und Hafen beim Bau des Flughafen Finkenwerder

Als Arbeitgeberin beschäftigte sie nicht nur direkt italienische Militärinternierte, sondern auch Zwangsarbeiter aus anderen Ländern. Als Auftraggeber für Projekte der Nazis in der Periode von 1941 bis 1945 bezahlte sie u.a. Unternehmen und die dafür eingesetzten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Hier gibt es hunderte von Abrechnungen an Strom- und Hafenbau.

Ein Beispiel ist der Bau des Flugplatz Finkenwerder ab 1941. Die Behörde war „mit der Bauleitung, für das Bauvorhaben Finkenwärder einschl. Vergabe, Abwicklung, Abrechnung der Verträge“ des Flughafenbaus verantwortlich. Seit 1941 setzte Strom- und Hafenbau direkt auf das Regime der Ausbeutung fremder Arbeitskräfte. Später wurden hier vor allem so genannte „Ostarbeiterinnen“ von den Bauunternehmen und Lieferanten eingesetzt. Deren Arbeitskosten übernahm Strom- und Hafenbau. Aus Unterlagen ergibt sich, dass hier auch Italiener beim Flughafenbau eingesetzt wurden. Ob es sich dabei um italienische Soldaten, also IMIs handelt, ist bisher nicht klar. Auch nicht, für welches Unternehmen sie hier arbeiten mussten und ob es mit der Strom- und Hafenbau einen solchen Auftrag gab, der von ihr auch bezahlt wurde.

Beteiligung von Strom- und Hafenbau am Barackenbau

Die Rolle der Strom- und Hafenbau als staatliche Behörde im Hafen war u.a. bei der gesamten Logistik für das NS-Zwangssystem von großer Bedeutung. Die Behörde war direkt und indirekt an der Planung und der Bau von Barackenlagern/Zwangsarbeitslager bzw. die Beauftragung beteiligt. Nachweislich war das z. B. beim Bau von Barackenlagern im Falkenbergsweg und Waltershof.

Das Beispiel Carl Spaeter GmbH in der Hovestraße

Als Genehmigungsbehörde musste sie der Vermietung von Grundstücken im Hafen zustimmen. Am Beispiel der Carl Später GmbH äußert Strom- und Hafenbau, dass sie bei der Vermietung von Flächen an das Unternehmen keine Bedenken hätte.

Zur Zustimmung gehörte aber auch das Wissen um den Zweck der Nutzung, wie ein Schreiben von 14. Oktober 1942 belegt, den Bau von einem Zwangsarbeitslager.

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