Im Zusammenhang mit der Erinnerung an die italienischen Militärinternierten in Hamburg geht es die Erinnerung an diese Opfergruppe unter den Zwangsarbeitern. Ein weiterer Blick ist darauf gerichtet, dass sie als Gruppe nie entschädigt wurden und aus dem EVZ-Fonds ausgeschlossen wurden. Die „Projektgruppe italienische Militärinternierte Hamburg“ vertritt die Auffassung, dass sie entschädigt werden müssen:
Erst nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 war der Weg für eine Entschädigung der ausländischen ZwangsarbeiterInnen offen.
Massiver wirtschaftlicher Druck, besonders aus den Vereinigten Staaten, führte schließlich dazu, dass die rot-grüne Bundesregierung -nach jahrelangen internationalen Verhandlungen- im Jahr 2000 einen Fonds zur Entschädigung ehemaliger KZ-Häftlinge und ziviler Zwangsarbeiter_innen einrichtete.
Auch fast 130.000 ehemalige italienische Militärinternierte stellten Antrag. Mit einem juristischen Kniff jedoch, der feststellte, dass die italienischen Militärinternierten immer Kriegsgefangene geblieben waren und es sich bei dem von der NS-Führung durchgeführten Statuswechsel um ein unrechtmäßiges und deshalb rechtlich unwirksames Vorgehen gehandelt habe, wurden sie von der Entschädigung durch den Fonds der EVZ ausgeschlossen.
Sie klagten nun vor italienischen Gerichten. In diesen Prozessen wurde die Bundesrepublik zu Entschädigungszahlungen verpflichtet. Dieser Verpflichtung entzog sich die deutsche Seite 2012 durch die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs (IGH), dessen Urteil sich jedoch der italienische Kassationshof entgegenstellte und Deutschland Staatenimmunität zusicherte. Im Jahr 2022, Deutschland hatte nochmals Klage gegen die italienischen Entschädigungsansprüche beim IGH eingereicht, endete die Auseinandersetzung damit, dass die italienische Regierung ein Dekret erließ, mit dem u.a. alle existierenden Urteile gegen Deutschland annulliert wurden und weitere Klagen auf Entschädigung gegen Deutschland nicht mehr möglich sind.
Gleichzeitig richtete der italienische Staat einen Fonds zur Entschädigung der NS-Opfer ein.
Nun soll die italienische Regierung aus einem eigenen Fonds mit insgesamt 61 Millionen Euro die Opfer der NS-Verbrechen entschädigen. Hierzu gehören sowohl die Opfer als auch die Angehörigen der Opfer der Massaker, die von Wehrmacht und SS in Italien begangen wurden als auch die IMI, bzw. mittlerweile deren Angehörige.
Abgesehen davon, dass diese Summe, sich jetzt schon als viel zu gering erweist, ist es ein einmaliger Skandal: Denn nicht der NS-Nachfolgestaat zahlt in den Fonds ein, sondern der Staat, in dem die Betroffenen leben, muss die Gelder aufbringen. Italienische Medien berichten zudem von langwierigen und komplizierten Verfahren, um Zahlungen zu erhalten. Vor dem Hintergrund der viel zu geringen Mittel legen die italienischen Behörden strikte Regeln an. Es ist ein unwürdiges Spiel auf Zeit, denn viele der Antragssteller sind mittlerweile sehr alt.
Wir fordern eine schnelle Auszahlung der Entschädigungen, jedoch mit Geldern des deutschen Staates.
(Informationsstand Herbst 2025)