Am 11. August 1943 wurde Pietro Beltrando im KZ Neuengamme durch acht Schüsse in die Brust ermordet. Ein Hanseatisches Sondergericht hatte ihn am 4. August 1943 wegen angeblicher Plünderung zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung wurde im KZ Neuengamme vollstreckt. Bei seiner Festnahme sollen zwei leere Geldbörsen sowie Geld gefunden worden sein.

Während des zweiten Großangriffs der „Operation Gomorrha“ in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli 1943 wurden die Baracken des DAF-Gemeinschaftslagers am Bullerdeich 2, Ecke Heidenkampsweg, zerstört. Die meisten Menschen des Lagers starben in Folge des Angriffs.

Die dortigen Wohngebäude mitsamt ihren Kellern in dem Gebiet um den Heidenkampsweg wurden fast vollständig vernichtet. Gleichzeitiug war er während des Feuersturms in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli 1943 die zentrale Fluchtroute. Die Menschen bewegten sich aus den brennenden Gebieten über die Eiffestraße zum Heidenkampsweg, in der Hoffnung, dort Transportmöglichkeiten aus der Stadt zu finden.
Der erste Großangriff hatte bereits in der Nacht vom 24. auf den 25. Juli 1943 stattgefunden. Die „Operation Gomorrha“ umfasste insgesamt fünf Nacht- und zwei Tagesangriffe. Sie dauerten bis zum 3. August 1943. Ganze Stadtteile wie Hammerbrook und Hamm, in denen sich auch das Lager am Bullerdeich befand, wurden nahezu vollständig zerstört. Das Unternehmen F. H. Schule, bei dem auch Pietro Beltrando beschäftigt war, erklärte damals, alle 48 Zwangsarbeiter seien bei dem Angriff ums Leben gekommen. „Näheres ist uns nicht bekannt“, hieß es.

Diese Angaben entsprachen jedoch nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Es gab mehr als vier Überlebende, doch das Unternehmen hatte sich offenbar nicht mehr um seine italienischen, französischen und tschechischen Arbeitskräfte gekümmert. Die Produktionsstätte von F. H. Schule am Hammer Deich 70 lag im Zentrum der Zerstörungen in Hamm und Borgfelde.

Zur Bergung der Toten, zur Beseitigung der Trümmer und zur Entschärfung von Blindgängern wurden Häftlinge des KZ Neuengamme eingesetzt. Zunächst übernachteten sie in einem Bunker in der Süderstraße 301 sowie in der ehemaligen Badeanstalt der Hamburger Wasserwerke an der Ecke Süderstraße/Heidenkampsweg. Die Stadtteile Borgfelde und Hamm wurden Anfang August 1943 zum Sperrgebiet erklärt. Im Laufe des Monats errichteten KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter Zäune sowie kilometerlange Trümmer-Sperrmauern um ein rund 6,5 Quadratkilometer großes Gebiet. Von diesem Zeitpunkt an durfte Hamm-Süd ebenso wie die angrenzenden Stadtteile nur noch mit einem polizeilichen Sonderausweis betreten werden.
Wie es den Überlebenden des Lagers Bullerdeich 2 unmittelbar nach dem Feuersturm erging, ist unbekannt. Zu ihnen gehörten Andrea Andreoni, Henri Bachalat und Marcel Quero. Die beiden Letztgenannten lebten später im Zwangsarbeitslager von Kampnagel am Poßmoorweg. Über Pietro Beltrando ist lediglich bekannt, dass er vom 4. bis zum 11. August 1943 inhaftiert war. Wann er verhaftet wurde und wie er die Zeit nach der Zerstörung des Lagers bis zu seiner Festnahme überlebte, ist bislang nicht bekannt. Am 11. August 1943 wurde er im KZ Neuengamme erschossen.

Aus den Sterbeurkunden am Beispiel der Italiener aus dem Lager Bullerdeich 2 wie Gaetano Comonelli (arbeitete für Carl Sager), Giuseppe Bortoli (arbeitete für Heinrich Schuett) oder Pietro Nicola (arbeitete für Gebr. Böhling) ergibt sich, dass sie alle im Bunker im Heidenkampsweg 102/Ecke Wendenstraße ums Leben gekommen waren.
Sondergericht beschloß 15 Todesurteile im 2. Halbjahr 1943
Das Hanseatische Sondergericht führte zwischen August und Dezember 1943 insgesamt 31 (Schnell)Verfahren gegen sogenannte Plünderer durch. Sie endeten mit 15 Hinrichtungen, drei Suiziden nach einem Todesurteil, acht Zuchthausstrafen und vier Freisprüchen. Die Namen der zum Tode Verurteilten, die Suizid begingen, sind derzeit nicht bekannt. Das Todesurteil-Urteil zu Pietro Beltrando soll nach Angaben der Behörde nicht mehr vorliegen.
Erschießungen im August 1943 im KZ Neuengamme wegen „Plündern“
Am 5. August 1943 schrieb die „Hamburger Zeitung“ über insgesamt sieben Todesurteile wegen „Plünderns“. In der Meldung ging es auch um Pietro Beltrando. Die Menschen wurden vermutlich alle im KZ Neuengamme erschossen. Bei bei einem NS-Opfer kann das zurzeit nicht belegt werden.

Es handelte sich bei den Todesurteilen um:
| Vorname | Name | Geburtstag | wo ermordet? | |
| 1 | Pietro | Beltrando | 02.02.1915 | KZ Neuengamme |
| 2 | Walter | Holzapfel | 27.09.1897 | KZ Neuengamme |
| 3 | Friedrich | Bühler | 09.04.1885 | KZ Neuengamme |
| 4 | Maurice | Naudin | 25.10.1909 | KZ Neuengamme |
| 5 | Friedrich | Schmidt | 01.05.1872 | KZ Neuengamme |
| 6 | Bronislavas | Miskins | 03.05.1924 | KZ Neuengamme |
| 7 | unbekannt | Maier | unbekannt | unbekannt |
Grundlage für die Todesurteile war die sogenannte Volksschädlingsverordnung (VVO). Speziell für Plünderungen in geräumten Gebieten oder bei Fliegergefahr (§ 1 und § 2) legte diese Verordnung die Todesstrafe fest und wies die Fälle den Sondergerichten zu. Durch den berüchtigten § 4 dieser Verordnung konnte jede Straftat, die den Kriegszustand ausnutzte, nach dem „gesunden Volksempfinden“ mit dem Tod bestraft werden.

Auch wenn die Akte über Pietro Beltrando vernichtet wurde, kann man an Hand den anderen Verfahren von Anfang August 1943 den strukturelle Ablauf darstellen. Nach der Entscheidung der 3. Kammer des Sondergerichts bei Walter Holtzapfel und Bronislovas Miskins vom 3. August 1943 wurden die Todesurteile an den sogenannten Reichsstatthalter, Kaufmann, zur Bestätigung überstellt, die dieser am 4. August 1943 bestätigte. Am 5. August 1943 informierte der Untersturmführer Tottzauer, dass das Urteil im KZ Neuengamme vollstreckt wurde. Die Kriminalpolizeileitstelle informierte das Gericht.
Die NS-Verantwortlichen für die Ermordung von Pietro Beltrando wurden nie verurteilt
Die Richter und Staatsanwälte der 3. Kammer der Hambuger Sondergerichte für die Verfahren Anfang August 1943, die die Todesurteile beschlossen und für die Ermordung verantwortlich waren, wurden für ihre NS-Verbrechen nach 1945 nie zur Verantwortung gezogen und verurteilt. Sie machten fast alle Karriere in der Hamburger Justiz wie der Günther Tiede, als Vorsitzender Richter beim Todesurteil von Walter Holzapfel, der später Landgerichtsdirektor in Hamburg wurde. Andere wurden wieder Rechtsanwalt und beteiligten sich an der Bildung von Netzwerken der Nazis nach 1945 wie der Vorsitzender der 3. Kammer, Oberlandesgerichtsrat Hans Haack. Das Hamburger Justizportal schreibt über Haack: “Ab 1950 in Hamburg als Rechtsanwalt tätig. Unter anderem war er Verteidiger des „Reichsstatthalters“ von Hamburg, Gauleiter Karl Kaufmann, und anderer ehemaliger Parteigenossen. 1963 wurde er von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Verdachts der Veruntreuung von Mandantengeldern und anderer Delikte angeklagt. Nach einer Pressemeldung aus der damaligen Zeit hatte er offensichtlich die Übersicht in seiner Kanzlei verloren. Ob es zur Verhandlung kam, ließ sich nicht recherchieren. In seine Amtszeit fällt die Vernichtung von Strafakten (Hochverratssachen, politische Sachen, Volksschädlingssachen und Verfahren gegen Gewaltverbrecher) unter Aufsicht Hamburger Staatsanwälte am 12. April 1945 im Hof des Untersuchungsgefängnisses aufgrund eines Geheimbefehls des Reichsführers SS für den Fall der Feindannäherung.”
Wer war Pietro Beltrando?
Pietro Beltrando wurde am 2. Februar 1915 in Sampeyre geboren, einem Ort mit rund 1.000 Einwohnern in den Cottischen Alpen am Rand der Seealpen auf etwa 970 Metern Höhe. Seine Eltern waren Magdalena und Francesco Beltrando. Ab 1938 war er mit Lucia Biglione verheiratet.
Am 12. Oktober 1942 wurde er als Arbeiter bei der Maschinenfabrik F. H. Schule eingestellt. Er gehörte zu den italienischen Arbeitskräften, die im Rahmen einer Regierungsvereinbarung zwischen den faschistischen Staaten Deutschland und Italien nach Deutschland vermittelt wurden. Das deutsche Arbeitsamt sowie deutsche Anwerbekommissionen in Italien organisierten diese Vermittlung. Während italienische Arbeitskräfte in den ersten Jahren ab 1938 häufig noch aus wirtschaftlicher Not freiwillig nach Deutschland kamen, änderre sich das ab 1941/42, da die zwischen Berlin und Rom vereinbarten Arbeitskräftekontingente nicht erreicht wurden. Ab 1942 gab es in Italien eine Regelung, so dass italienische Arbeitskräfte nun auch dienstverpflichtet werden konnten. Sie gelteb bis Sommer 1943 in der historischen Forschung meist jedoch nicht als Zwangsarbeiter im engeren Sinne. Da Italien bis dahin der wichtigste Verbündete Deutschlands war, besaßen sie weiterhin gewisse Rechte und konnten nach Ablauf ihrer Arbeitsverträge in der Regel nach Italien zurückkehren.
Anfang 1941 arbeiteten 531 Italiener als gewerbliche Arbeitskräfte in Hamburg. Ende Juli 1941 war ihre Zahl bereits auf 1.984 gestiegen. Für das Jahr 1942 wird von etwa 6.200 italienischen Arbeitskräften ausgegangen, belastbare Zahlen liegen jedoch bislang nicht vor. Damit stellten sie zahlenmäßig eine ähnlich große Gruppe wie französische und niederländische Arbeitskräfte dar. Erst mit dem Sturz Mussolinis im Juli 1943 und dem Waffenstillstand Italiens mit den Alliierten am 8. September 1943 änderte sich ihre Situation grundlegend. Die Anzahl der Italiener, die im Sommer 1944 als Arbeitskräfte registriert waren, lag unter 500. Da erst ab September 1944 die IMI sogenannte “Zivilarbeiter” wurden und zum 1. September 1944 die Unternehmen sie beim Arbeitsamt melden mussten, wird das ihre Zahl vor allem um den Sommer 1943 gewesen sein. Ab dem 8. September 1943 gerieten mehr als 800.000 italienische Soldaten deutsche Gefangenschaft; über 600.000 von ihnen wurden als italienische Militärinternierte zur Zwangsarbeit eingesetzt.
Wer war das Unternehmen F. H. Schule?

Das Unternehmen wurde 1892 als Stahlgießerei in Hamburg-Hamm durch F.H. Schule gegründet und hatte seinen Sitz zuerst im Hammer Deich 94. Später erfolgte eine Verlagerung in die Wendenstraße 349. Es produzierte kompletter Reismühlenanlagentechnik. Die Expansion wurde in den 1920er Jahre am Hammer Deich vorangetrieben.
Vermutlich seit 1941 setzte das Unternehmen 43 französische, 3 tschechische Zwangsarbeiter sowie zwei italienische Arbeitskräfte in seinem Mühlenbaubetrieb am Hammer Deich 70–94 ein. Das Lager befand sich im Bullerdeich 2. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Beschäftigte zur Wehrmacht eingezogen worden waren und deshalb Arbeitskräfte in der Produktion fehlten. Erst kurz zuvor hatte das Unternehmen seine Produktion von der Wendenstraße 349 an den Hammer Deich 70/94 verlegt.
Nach der Zerstörung des Lagers beantragte F. H. Schule beim Hamburger Arbeitsamt neue Arbeitskräfte als Ersatz. Offenbar wurde die Produktion an die Borsteler Chaussee 35 verlegt. Ab Ende 1943 setzte das Unternehmen dort 14 italienische Militärinternierte ein.
Was ist über das Lager am Bullerdeich 2 bekannt?
Bei dem Lager handelte es sich um ein sogenanntes Gemeinschaftslager, das von mehreren Unternehmen zur Unterbringung ihrer ausländischen Arbeitskräfte und Zwangsarbeiter genutzt wurde. Bis in die 1930er Jahre befand sich an dieser Stelle eine Badeanstalt an der Bille. Bereits seit 1876 existierte dort eine schwimmende Badeanstalt. Im Jahr 1930 wurden rund 116.000 Badegäste gezählt. Die Gesundheitsbehörde beschrieb die Anlage damals mit den Worten: „Die Bassins sind mit einer bis auf den Grund reichenden Latteneinfriedigung versehen, so daß von der Bille aus keine groben Verunreinigungen hineingelangen werden können.“ Gleichzeitig wies sie jedoch kritisch auf die Belastung des Gewässers durch Industrieabfälle sowie Emissionen der nahe gelegenen Müllverbrennungsanlage hin.

Zur Gesamtzahl der im Lager untergebrachten Menschen lässt sich derzeit keine abschließende Aussage treffen. Belegt ist jedoch, dass dort Menschen aus Belgien, den Niederlanden, Frankreich, der Tschechoslowakei und Italien untergebracht waren.
Die dort untergebrachten Menschen arbeiteten unter anderem für
- die Maschinenfabrik F. H. Schule am Hammer Deich 70–94,
- die Norddeutsche Großverzinkerei Apparatebau Carl Sager in der Billstraße 185,
- die Gebrüder Böhling in der Großmannstraße 118 sowie
- das Stahlhandelsunternehmen Heinrich Schütt.
Nach den Luftangriffen im Juli 1943 wurde das Lager zwar wieder instand gesetzt, offenbar jedoch nicht mehr für die Unterbringung von Arbeitskräften genutzt.




Heute befindet sich auf dem Platz, wo einst das zerstörte Lager war ein Parkplatz.
PS: Den Bürgermeister des Ortes, in dem Pietro Beltrando 1915 geboren wurde, haben wir vor einigen Tagen vor dieser Veröffentlichung angeschrieben. Falls es Angehörige geben sollte, bedauern wir, dass erst jetzt etwas über Pietro Beltrando in Hamburg geschrieben wird. Eine Rückmeldung gab es nicht.