Warum machen wir Justus Friedrichs zum Thema?

Justus Friedrichs wurde am 23. September 1944 am Monte Grappa von einem vermutlich von einem Wehrmachtsgericht wegen „Fahnenflucht“ zum Tode verurteilt und erschossen. Er gehörte der 10. Seenotflottille der Luftwaffe an, die von März bis November 1943 in La Spezia stationiert war und anschließend ihren Standort in Venedig hatte. Vermutlich war Friedrichs im März oder April 1944 desertiert. Danach schloss er sich der bewaffneten Resistenza an.

Es gibt eine Sterbeurkunde vom 31. Oktober 1950, nach der er an einem unbekannten Tag und zu „unbekannter Stunde“ am Monte Grappa erschossen wurde. Im Bundesarchiv befindet sich zudem in der Zentralen Personenkartei der Deutschen Dienststelle (WASt) eine Karteikarte zu Justus Friedrichs (Bundesarchivsignatur B 563-1 KARTEI/F-1063/176).

Uns geht es darum, dass ein Mensch wie Justus Friedrichs als Opfer der NS-Militärjustiz die gesellschaftliche Anerkennung erfährt, die ihm zusteht. Deserteure wurden jahrzehntelang als „Verräter“ oder „Feiglinge“ stigmatisiert, während die Täter des Massakers am Monte Grappa juristisch nie zur Rechenschaft gezogen wurden.

Ein häufiger Beweggrund für eine Fahnenflucht war das Erkennen des „verbrecherischen, völkermörderischen“ Charakters dieses Krieges. Während deutsche Einheiten der Wehrmacht und der SS – auch in Italien – systematisch Massaker an der Zivilbevölkerung verübten, entschieden sich Deserteure, diesem System die Gefolgschaft zu verweigern.

Ein weiteres Hamburger Beispiel ist der Maler Willy Colberg, der 1944 als Marinesoldat in Italien die Fronten wechselte und sich den Partisanen anschloss. Die Erinnerung an solche Biografien verdeutlicht, dass es individuelle Handlungsspielräume gab, sich dem Morden zu entziehen.

Das Vermächtnis von Hamburger Deserteuren wie Justus Friedrichs oder Willy Colberg, die desertierten und sich anschließend der Resistenza anschlossen, bleibt angesichts zunehmender globaler Konflikte hochaktuell. Die Erinnerung an Deserteure fördert ein kritisches Geschichtsbild, das den Gehorsam gegenüber Unrechtsbefehlen hinterfragt und den Mut des Einzelnen würdigt, Befehle zu verweigern, die man im zivilen Leben niemals befolgen würde.

Auch wenn Justus Friedrichs in Italien ermordet und dort vermutlich von einem Wehrmachts-Sondergericht zum Tode verurteilt wurde, lohnt ein Blick auf die Hamburger Wehrmachtjustiz. Hamburg war ein Zentrum der NS-Militärjustiz – mit mindestens 13 aktiven Kriegsgerichten. Wehrmachtsgrichte führten allein in Hamburg zwischen 65.000 und 90.000 Verfahren durch. An Orten wie dem Untersuchungsgefängnis Holstenglacis, wo Hinrichtungen mit der Guillotine stattfanden, und dem Schießplatz Höltigbaum wurde der Terror des NS-Regimes unmittelbar im Stadtgebiet vollstreckt.

Über 220 namentlich bekannte Menschen wurden in der NS-Zeit in Hamburg von Wehrmachtgerichten zum Tode verurteilt. Hinzu kommen die Todesurteile der Hamburger Sondergerichte, etwa gegen Pietro Beltrando oder Erich de Giske, die wegen kriegsbedingter Delikte verurteilt wurden.

Der Hauptgrund für das Entstehen der Partisanenbewegung in Italien ab Herbst 1943 war – ähnlich wie bei den italienischen Militärinternierten – die Weigerung vieler Italiener, nach dem 8. September 1943, dem Tag der Verkündung des Waffenstillstands zwischen den Alliierten und Italien, weiterhin für Hitlers und Mussolinis Krieg zu kämpfen. Zehntausende verließen damals die italienische Armee. Viele von ihnen schlossen sich dem bewaffneten Widerstand in Italien an. Ihr „Nein“ wurde zum bewaffneten Kampf gegen Faschismus und deutsche Besatzung.

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