Rede von Anja Busch für die VVN/BdA am 23. September 2026

Mehr als 30.000 Soldaten und Zivilisten, Männer und Frauen aus Deutschland und aus den besetzten Ländern, wurden von der NS-Militärjustiz zum Tode verurteilt. Mindestens 22.000 Todesurteile wurden vollstreckt. Etliche Verurteilte wurden in Zuchthäusern oder Konzentrationslagern eingesperrt. Andere mussten in den sogenannten Bewährungs- oder Strafbataillonen der Wehrmacht kämpfen. Wer von ihnen nicht desertierte, hatte kaum eine Überlebenschance.

In Hamburg gab es 13 Gerichte und andere zentrale Dienststellen der Wehrmachtsjustiz. Die Wehrmachtsgerichte in Hamburg führten bis zu 90.000 Verfahren durch. Zwischen 1940 und 1945 wurden mindestens 227 kriegsgerichtlich verurteilte Personen in Hamburg hingerichtet. Überwiegend handelte es dabei um Deserteure der Wehrmacht oder Personen, die wegen Wehrkraftzersetzung verurteilt worden waren. Als Hinrichtungsstätten dienten das Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis und der Standortschießplatz am Höltigbaum in Rahlstedt.

Die verantwortlichen NS-Militärrichter blieben nach Kriegsende von der Justiz weitgehend unbehelligt. Sie konnten ihre juristische Karriere in der neuen Bundesrepublik mehrheitlich fortsetzen. Lediglich in Hamburg wurden im Sommer 1949 einige frühere Nazi-Richter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Der BGH hob die Urteile später wieder auf.

Demgegenüber kämpften verschiedene Gruppen von verurteilten Widerstandskämpfer*innen teils Jahrzehnte lang um ihre Rehabilitierung. Seit 1990 bemühte sich eine zivilgesellschaftliche Initiative um den früheren Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann um die Rehabilitierung der Opfer der Wehrmachtsjustiz. Zu Ehren Ludwig Baumanns soll in einem Park in der Jenfelder Au, einem ehemaligen Kasernenareal, demnächst ein Denkmal errichtet werden.

Erst in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre wurden die Urteile der NS-Militärjustiz vom Deutschen Bundestag für Unrecht erklärt. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile von 1998 schloss jedoch Wehrmachtsdeserteure (und nebenbei bemerkt auch Homosexuelle) von einer Rehabilitierung noch ausdrücklich aus.

Das änderte sich erst Anfang der 2000er Jahre, als im Mai 2002 die bisher ausgenommenen Opfergruppen der NS-Justiz pauschal rehabilitiert wurden. Allerdings wurden Wehrmachtsdeserteure, die von der NS-Militärjustiz zusätzlich wegen Landes- und Hochverrats verurteilt worden waren, die sogenannten „Kriegsverräter“, erst 2009 rehabilitiert.

Zwischen Sommer 1943 und Kriegsende 1945 wurden von der deutschen Wehrmacht in Italien fürchterliche Verbrechen verübt. Schätzungsweise 70.000 Italiener*innen kamen ums Leben, darunter rund 10.000 Zivilisten: Frauen, Kinder, ältere Menschen.

Die Verbrechen der Wehrmacht in Italien wurden in Deutschland nicht gesühnt. Hier ist Gerhard Sommer aus Hamburg zu nennen: Der SS-Untersturmführer war an dem Massaker in Sant’Anna di Stazzema in Ligurien am 12. August 1944 beteiligt: Damals wurden etwa 560 Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder, getötet. Als Sommer deswegen 2005 von einem italienischen Militärgericht zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, lieferte die Bundesrepublik ihn nicht aus. In Deutschland wurde Sommer für seine Taten juristisch nie belangt.

Weniger bekannt ist, dass es auch in den deutschen Einheiten in Italien Wehrmachtsangehörige gab, die das Unrecht erkannten und sich unter Gefahr für Leib und Leben ihren Befehlshabern widersetzten. Einer von ihnen war der Wehrmachtsdeserteur Justus Friedrichs aus Barmbek, der sich der italienischen Resistenza, also der Partisanenbewegung, angeschlossen hatte.

Bei der Partisanenbekämpfung ging die Wehrmacht mit unglaublicher Brutalität vor. Ende September 1944 wurden in der Bergregion um den Monte Grappa 264 Menschen von der Wehrmacht getötet. Es wurden 45 Gefangene genommen und ins KZ Dachau deportiert. Einer der Gefangenen, Sebastiano Ziliotto, wurde später ins KZ Neuengamme gebracht und kam dort ums Leben.

Während dieser sogenannten „Operation Piave“ wurde auch der Wehrmachtsdeserteur Justus Friedrichs gefangengenommen. Er wurde am 23. September 1944 wegen Fahnenflucht erschossen.

Es ist gerade in diesen Zeiten wichtig, dass die Protagonist*innen und die Vielfalt des Widerstands öffentlich in den Blick genommen werden. Weil es diesen Widerstand gegeben hat, konnte die nach dem Krieg geborene Generation junger Deutscher sich noch im Spiegel ansehen, nachdem sie von den deutschen Verbrechen während der Zeit des NS-Faschismus erfahren hatte.

Es ist unsere Pflicht, diese mutigen Menschen wie Justus Friedrichs in Erinnerung zu behalten, die Erinnerung an den Widerstand zu bewahren und denen, die ihr Leben gegeben haben, auch als Gesellschaft, den gebührenden Respekt zu erweisen. Dazu gehört auch, dass wir das „Nie wieder“ ernst nehmen, das die Überlebenden ihr Leben lang angetrieben hat.

Die Wahlen in Sachsen-Anhalt und die vom letzten Wochenende haben gezeigt, dass jetzt alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um sich dem Erstarken der extremen Rechten zu widersetzen.

Es ist ein Skandal, dass zeitgleich die Berliner Finanzverwaltung meint, antifaschistisches Engagement und der Kampf für ein AfD-Verbot, das von der VVN-BdA schon lange gefordert wird, schadeten der Gemeinnützigkeit. 

Es ist ein Skandal, dass in der Bundesrepublik, dem Staat, der auf den NS-Staat folgte, ­– dass in dieser Bundesrepublik, deren Grundgesetz als Gegenentwurf zur politischen Realität des NS-Faschismus entwickelt wurde, der Antifaschismus wieder einmal auf den Prüfstand gestellt wird.

Der Hamburger Innensenator Andy Grote und die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit haben jetzt endlich öffentlich ein Signal gegeben, dass ein AfD-Verbotsverfahren angegangen werden muss. Die Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft von SPD, Grüne und Linke wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass ein entsprechendes Prüfungsverfahren jetzt durchgeführt wird. – Spät, aber hoffentlich nicht zu spät. Damit Widerstand nicht wieder Notwendigkeit wird.

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