1947 führten britische Militärgerichte (British Military Courts) Verfahren gegen hochrangige deutsche Befehlshaber, denen Kriegsverbrechen und Massaker an der italienischen Zivilbevölkerung und an Partisanen vorgeworfen wurden. Zu den untersuchten Verbrechen gehörten auch die Taten des Oberstleutnants Fritz-Herbert Dierich, Kommandeur des Luftwaffen-Sicherungs-Regiments 36, am Monte Grappa.

Bassano del Grappa)
Im Zuge der Ermittlungen entsandten die britischen Behörden 1947 einen Ermittler nach Deutschland, um Dierich aufzuspüren und seine Beteiligung an den Verbrechen zu untersuchen. Die Nachforschungen blieben jedoch erfolglos. Zu einer Anklage gegen Dierich vor einem britischen Militärgericht in Padua kam es daher nicht.

Zu den deutschen Generälen, die von britischen Militärgerichten wegen Kriegsverbrechen in Italien verurteilt wurden, gehörten Eduard Crasemann und der SS-General Max Simon. Crasemann war Kommandeur der 26. Panzer-Division. Einheiten dieser Division waren am Massaker von Padule di Fucecchio am 23. August 1944 beteiligt, bei dem 174 Zivilisten ermordet wurden. Vor Gericht behauptete er, die Morde seien durch eine unglückliche Verkettung von Umständen entstanden. Der Zeuge sagte dagegen aus, Crasemann habe ihn persönlich zur systematischen „Bandenvernichtung“ angewiesen. Das Gericht verurteilte ihn zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Er starb 1950 im Militärgefängnis Werl.
SS-General Max Simon kommandierte die 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS“, deren Angehörige für zahlreiche schwere Massaker in Italien verantwortlich waren, unter anderem in Fivizzano, Vinca und Marzabotto beziehungsweise Monte Sole. Das britisches Militärgericht verurteilte ihn zum Tode. Das Urteil wurde später in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. 1954 wurde Simon begnadigt und aus der Haft entlassen.
Nach dem Krieg wurde Simon außerdem in Deutschland wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von drei Bewohnern Brettheims verfolgt. Die Männer waren im April 1945 wegen angeblicher Wehrkraftzersetzung getötet worden. Das Landgericht Ansbach sprach Simon 1955 frei; auch in weiteren Verfahren kam es zu keinem Schuldspruch. Simon starb 1961 in Lünen an einem Herzinfarkt.
Der „Schrank der Schande“
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sammelten alliierte Stellen und italienische Behörden Beweise und Zeugenaussagen zu den Verbrechen deutscher und faschistischer Truppen in Italien. Viele dieser Unterlagen führten zunächst nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen.
1960 veranlasste der damalige italienische Generalmilitärstaatsanwalt die vorläufige Archivierung zahlreicher Ermittlungsakten. Insgesamt blieben 695 Dossiers über Jahrzehnte unbearbeitet beziehungsweise der regulären Strafverfolgung entzogen.
1994 stieß der römische Militärstaatsanwalt Antonino Intelisano bei Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Offizier Erich Priebke wegen des Massakers in den Ardeatinischen Höhlen auf die lange zurückgehaltenen Unterlagen. In Rom wurden zahlreiche Akten zu NS-Verbrechen entdeckt, die über Jahrzehnte nicht weiterverfolgt worden waren. Sie betrafen unter anderem die Massaker von Sant’Anna di Stazzema und Marzabotto sowie die Ermordung von Geiseln in den Fosse Ardeatine in Rom.
Franco Giustolisi (1925–2014) war ein italienischer Investigativjournalist. 1996 berichtete er im Nachrichtenmagazin L’Espresso über Ermittlungsakten zu NS- und faschistischen Massakern, die jahrzehntelang nicht strafrechtlich verfolgt worden waren. Giustolisi recherchierte weiter, sprach mit Zeugen und Angehörigen und versuchte, die Verantwortlichen für die Verbrechen zu identifizieren. Er machte den Ausdruck „L’armadio della vergogna“ – auf Deutsch etwa „Der Schrank der Schande“ – weithin bekannt. Der Begriff steht für den Umgang mit den Akten: Die Dokumente waren nicht vernichtet worden, sondern über Jahrzehnte archiviert und damit einer wirksamen strafrechtlichen Aufarbeitung entzogen.
Das Verfahren gegen Fritz-Herbert Dierich in Padua 1998
Zu den wiederentdeckten Unterlagen gehörten auch Ermittlungsakten und Zeugenaussagen zu den Verbrechen in Norditalien, darunter die Aussagen von Alfons Holzhauser im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Fritz-Herbert Dierich.
Das Verfahren gegen den ehemaligen Oberstleutnant wurde 1998 jedoch nicht vor einem Gericht eröffnet. Die italienischen Ermittlungsbehörden konnten die Beschuldigten nicht ausfindig machen beziehungsweise ihre Verfügbarkeit für ein Verfahren nicht sicherstellen.
Am 1. Oktober 1998 erging ein Archivierungsbeschluss des Giudice per le indagini preliminari (GIP), des Richters für die Voruntersuchungen. Damit wurden die Voruntersuchungen eingestellt.
Der Fall Dierich verdeutlicht damit ein grundlegendes Problem der juristischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen: Selbst wenn Zeugenaussagen und Ermittlungsunterlagen vorlagen, führte dies nicht zwangsläufig zu einer Anklage oder einem Gerichtsverfahren. Die jahrzehntelange Verzögerung erschwerte die Aufklärung zusätzlich, weil Beschuldigte und Zeugen verstorben oder nicht mehr auffindbar waren. Die deutsche Nachkriegsjustiz – mehrheitlich durchsetzt von Nazis – hatte kein Interesse aber der Verfolgung und Aufklärung der Kriehgsverbrechen im Land der Täter.